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                            Daten zu erhalten, 
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                            berichtigt werden, wenn sie unrichtig sind, 
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                            gesperrt werden, wenn sich bei behaupteten Fehlern
                            weder deren Richtigkeit noch deren Unrichtigkeit
                            feststellen lässt, 
                            d) dass die zu Ihrer Person gespeicherten Daten
                            gelöscht werden, wenn die Speicherung unzulässig war
                            oder die Zwecke, für die sie erhoben und gespeichert
                            wurden, nicht mehr notwendig sind, 
                            e) der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu
                            widersprechen, 
                            f) Ihre Daten in einem strukturierten, gängigen und
                            maschinenlesbaren Format zu erhalten.
                            
                            Widerspruchsrecht gegen die Datenerhebung in
                            besonderen Fällen (Art. 21 DSGVO)
                            Wenn die Datenverarbeitung auf Grundlage von Art. 6
                            Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, haben Sie
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                            besonderen Situation ergeben, gegen die Verarbeitung
                            Ihrer personenbezogenen Daten Widerspruch
                            einzulegen. Wenn Sie Widerspruch einlegen, werden
                            Ihre betroffenen personenbezogenen Daten nicht mehr
                            verarbeitet, es sei denn, es werden zwingende
                            schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung
                            nachgewiesen, die Ihre Interessen, Rechte und
                            Freiheiten überwiegen oder die Verarbeitung dient
                            der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von
                            Rechtsansprüchen (Widerspruch nach Art. 21 Abs. 1
                            DSGVO).
                            
                            Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
                            Im Falle von Verstößen gegen die DSGVO steht den
                            Betroffenen ein Beschwerderecht bei einer
                            Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat
                            ihres gewöhnlichen Aufenthalts, ihres Arbeitsplatzes
                            oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes zu. Das
                            Beschwerderecht besteht unbeschadet anderweitiger
                            verwaltungsrechtlicher oder gerichtlicher
                            Rechtsbehelfe.
                            
                            Kontaktadresse der Bundesdatenschutzbeauftragten:
                            Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die
                            Informationsfreiheit
                            Andrea Voßhoff
                            Husarenstraße 30
                            53117 Bonn
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